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Masern, Mumps, Röteln Impfung (MMR)

Masern sind alles andere als eine harmlose Kinderkrankheit. Sie sind hoch ansteckend und können sowohl für Säuglinge, Kinder als auch für Jugendliche und Erwachsene schwerwiegende Folgen haben. Mumps ist eine weltweit verbreitete Viruserkrankung, die bei ungeimpften Personen vorwiegend das Kindes- und Jugendalter betrifft. Durch die in Österreich herrschende Impfsituation sind auch zunehmend Erwachsene betroffen. Bei Röteln handelt es sich um eine Virusinfektionskrankheit, die in der Regel leicht verläuft und mit einem Ausschlag einhergeht, die jedoch in der Schwangerschaft schwere Schädigungen des ungeborenen Kindes auslösen kann. 

Masern

Masern ist eine der ansteckendsten Viruserkrankungen für den Menschen. Die Masern-Viren werden durch Tröpfcheninfektion oder durch direkten Kontakt mit infektiösen Nasen-/Rachensekret übertragen. Die Inkubationszeit beträgt meist zwischen acht und zehn Tagen (höchstens 21 Tage). Gewöhnlich treten zunächst Schnupfen, Augenentzündung, Halsschmerzen und hohes Fieber, gefolgt von typischen Flecken der Mundschleimhaut und dem Auftreten eines Hautausschlags, begleitet von Fieberanstieg, auf. Etwa vier Tage vor bis vier Tage nach dem Auftreten des Hautausschlags, der typischerweise im Gesicht und hinter den Ohren beginnt, ist die Erkrankung sehr ansteckend. Schwere Komplikationen einer Maserninfektion sind Lungenentzündung, Mittelohrentzündung, Krampfanfälle und Entzündung des Gehirns, die auch tödlich verlaufen können. Die Häufigkeit einer Masern-Enzephalitis beträgt etwa ein bis zwei pro 1.000 gemeldeter Masern-Infektionen, davon verläuft etwa ein Viertel tödlich, ein Drittel der Überlebenden hat bleibende schwere Folgeschäden. Dazu kommt als seltene Spätfolge noch die immer tödlich endende subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Das höchste Risiko für diese SSPE haben Kinder, die im ersten Lebensjahr an Masern erkranken (Risiko 1:600).

Zudem verursachen Masern durch Schwächung des Immunsystems ein mehrere Jahre anhaltendes erhöhtes Risiko, an anderen Infektionskrankheiten zu sterben. Die Impfung hingegen schützt das Immunsystem: in Industrienationen mit hoher Masern-Durchimpfungsrate wurde gezeigt, dass speziell durch die Masernimpfung die Sterblichkeit an anderen Infektionskrankheiten deutlich gesenkt werden konnte.

Hinweis Masern sind in Österreich meldepflichtig! Im Fall eines Masernausbruchs können nicht oder nicht ausreichend gegen Masern geimpfte Personen im Falle eines Masernkontakts von der Gesundheitsbehörde bis zu 21 Tage vom Besuch von öffentlichen Einrichtungen/und Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergarten, Schule, Hort, Arbeitsplatz, etc.) ausgeschlossen werden!

Da der Mensch der einzige Wirt ist, können die Masern durch eine konsequent hohe Durchimpfungsrate der Bevölkerung ausgerottet werden. Die WHO hat sich daher zum Ziel gesetzt, die Masern auszurotten. Dafür ist wegen der hohen Kontagiösität eine 95-Prozent-Durchimpfungsrate der Bevölkerung mit zwei Teilimpfungen notwendig! Da Kinder vor dem vollendeten 9. Lebensmonat nicht geimpft werden können (eine Impfung ab dem vollendeten 6. Lebensmonat ist nur in Ausnahmefällen möglich), sind diese nur durch die konsequente Impfung der älteren Kinder und der nicht-immunen Erwachsenen zu schützen. 

Kinderimpfung

Die Dreifach-Kombinationsimpfung gegen Maser–Mumps–Röteln (MMR) ist im kostenfreien Impfprogram enthalten. Es werden zwei Dosen MMR-Lebendimpfstoff ab dem vollendeten 9. Lebensmonat (unbedingt vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen) empfohlen.

  • Bei Erstimpfung im 1. Lebensjahr (ab dem vollendeten 9. Lebensmonat) soll die 2. Dosis nach drei Monaten verabreicht werden.
  • Bei Erstimpfung nach dem 1. Lebensjahr erfolgt die 2. Dosis frühestmöglich, mit einem Mindestabstand von vier Wochen.
  • Fehlende MMR-Impfungen können und sollen in jedem Lebensalter nachgeholt werden.

Erwachsenenimpfung

Die MMR-Impfung ist derzeit in Österreich an allen öffentlichen Impfstellen für alle Altersgruppen kostenfrei erhältlich. Empfohlen werden zwei Dosen im Abstand von mindestens vier Wochen.

Eine langanhaltende Immunität kann nach zweimaliger Lebendimpfung gegen Masern-Mumps-Röteln oder nach gesichert durchgemachter Erkrankung (dies kann mittels Antikörperbestimmung aus dem Blut festgestellt werden) angenommen werden. Bei fehlender Immunität auch nur gegen eine Impfkomponente (also Masern oder Mumps oder Röteln) oder fehlenden Aufzeichnungen über erfolgte Impfungen kann die  MMR-Impfung in jedem Lebensalter nachgeholt werden. Da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt, ist ein „Überimpfen“ nicht möglich: auch ein Impfen bei bestehender Immunität oder nach vorhergehenden Impfungen ist unproblematisch, denn in diesem Fall werden die Impfviren durch die bereits bestehende Immunabwehr an ihrer Vermehrung gehindert.

Auch Jugendliche und Erwachsene, die als Kinder nur einmal gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft worden sind, sollen eine weitere MMR-Impfung erhalten.

Anlässlich einer Reise sollte der MMR-Status geprüft werden (Impfungen/Immunität vorhanden?) und gegebenenfalls die Impfung nachgeholt werden, bei einem Studienaufenthalt in den USA handelt es sich zumeist um eine Pflichtimpfung.

Besonders wichtig ist die Impfung auch bei Frauen im gebärfähigen Alter – vor einer geplanten Schwangerschaft soll der Immunstatus überprüft werden, da Masern in der Schwangerschaft zu Komplikationen für Mutter und Kind sowie Röteln in der Schwangerschaft zu kindlichen Missbildungen führen können.

Achtung! Da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt, ist die Impfung gegen Masern–Mumps–Röteln in der Schwangerschaft kontraindiziert.

Die MMR-Impfung stellt kein Hindernis für stillende Mütter dar.

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