Skip to main content

Keine halben Sachen

Tabletten unterm Messer

Eine Studie der Universität Heidelberg ergab, dass jede vierte Tablette geteilt wird. Diese Vorgehensweise bringt etliche Vorteile, birgt aber auch einige Risiken und ist nicht für Jedermann leicht durchführbar.

In erster Linie lässt sich durch Teilung einer Tablette  die Dosis des Wirkstoffs reduzieren. Das kann bei älteren Menschen oder Kindern notwendig sein,  mache Medikamente gibt es aber auch einfach nicht in der benötigten Wirkstärke. Durch Teilen ist eine flexible Dosierung möglich. Andererseits können auch Schluckprobleme  Patienten veranlassen, Tabletten in zwei Hälften zu brechen, Sondenernährung kann kleine Tablettenstücke erfordern und natürlich darf man auch den finanziellen Aspekt nicht außer Acht lassen: Verschreibt der Arzt ein Mittel in höherer Stärke, von dem der Patient nur die Hälfte nehmen muss, so hält die Packung doppelt so lange und die Therapiekosten sinken.

Vor allem ältere Patienten sind aber häufig nicht in der Lage, Tabletten exakt zu teilen. Manche Tabletten sind sehr klein und lassen sich mit verminderter Fingerfertigkeit oder Sehschwäche nur schwer halten. Die Hälften werden ungleich groß, es entstehen Brösel oder es springt schon mal ein Bruckstück der Tablette durch die ganze Küche. 

Viele teilbare Tabletten haben eine Bruchrille, die das Teilen vereinfachen soll. Die Anleitung dazu kennen aber die wenigsten Patienten. Am besten funktioniert das Teilen mit einem dafür vorgesehenen Tablettenteiler. Scheren oder Küchenmesser sind keine geeignete Alternative – meist erhält man ungleiche Stücke und im schlimmsten Fall verletzt man sich.

Nicht alle Tabletten dürfen geteilt werden!

Ob eine Tablette geteilt werden darf, hängt vom Wirkstoff, seiner Darreichungsform, sowie der Größe und Form der Tablette ab. Eine Bruchkerbe besagt nicht automatisch, dass man teilen darf – manche Medikamente haben eine sogenannte „ Schmuckkerbe“, die nur als Zierde gedacht ist.

Bei einigen Filmtabletten soll ein dünner Überzug verhindern, dass die enthaltenen Wirkstoffe durch Licht, Sauerstoff oder Feuchtigkeit inaktiviert werden, oder aber er schützt den Patienten vor dem unangenehmen Geschmack oder Geruch des Wirkstoffs. Wird die Schutzhülle beim Teilen zerstört, kann das die Wirksamkeit des Medikaments beeinträchtigen.

Protonenpumpenhemmer müssen intakt durch den Magen

Bei magensaftresistenten Filmtabletten verhindert ein Überzug, dass die Wirkstoffe bereits im Magen freigesetzt werden. Die Wirkstoffe der  Protonenpumpenhemmer  – im Alltag auch als „Magenschutz“ bezeichnet – werden zum  Beispiel durch die Magensäure zerstört. Das Arnzeimittel soll aber erst im Darm zur Anwendung kommen. Daher schützt ein magensaftresistenter Überzug die Tablette. Diese darf daher nur als Ganzes geschluckt werden, damit die Schutzhülle intakt bleibt.

Auch Kapseln und Zuckerdragees eigen sich nicht zum Teilen. Kapseln werden von einer Gelatinehülle umschlossen. Es gibt sie mit festem und mit flüssigem Inhalt. Sie sind niemals teilbar.

Leider geben Beipacktexte nicht immer genaue Hinweise zur Teilbarkeit einer Tablette.  Wenn sie unsicher sind, zögern Sie bitte nicht uns zu fragen. In der Apotheke bekommen Sie kompetente Information zu diesem Thema.

In der folgenden Übersicht haben wir die Teilbarkeit von Tabletten für Sie zusammengefasst:

Darreichungsformteilbar
Tablette (rasch zerfallend)JA
Filmtablette wasserlöslichJA
Filmtablette magensaftresistentNEIN
RetardtabletteNEIN (in Ausnahmefällen möglich)
ManteltabletteNEIN
ZuckerdrageeNEIN
HartkapselNEIN
WeichkapselNEIN

Wissenswertes